SSC-Bodensee
Unsere Dienstleistungen
Hilfe im Haushalt (Reinigung, Kochen, Einkaufen...)
leichte Arbeiten im Garten, auf der Terrasse oder dem Balkon (Unkraut jähten, Blumenkästen bepflanzen, kehren...)
Begleitung zu Ärzten und Therapeuten (Assistenzfahrten)
Freizeitgestaltung und Ausflüge (Spaziergänge, Vorlesen, Gesellschaftsspiele...)
stundenweise Verhinderungspflege nach §39 SGB XI ab Pflegegrad 2 zur Entlastung Ihrer pflegenden Angehörigen
Gut zu wissen: Wir können Sie auch bei der Beschaffung von Pflegehilfsmitteln nach §40 SGB XI sowie bei der Umsetzung von wohnumfeldverbessernden Maßnahmen nach §40 Abs. 4 SGB XI unterstützen (z.B. Beseitigung von Stolperfallen, Anbringen von Rampen/Handläufen...)
mittelschwere Arbeiten im Garten (Hecken schneiden, Rasen mähen...)
Verwaltungstätigkeiten (Beantragung eines Pflegegrades, Abrechnung Beihilfe und private Krankenversicherung, Kontrolle Ihrer Nebenkostenabrechnung...)
Handwerkerleistungen (Malern, Entrümpeln, Kleinstreparaturen, Montagetätigkeiten...)
Außerdem helfen wir Ihnen beim Umgang mit Medien wie Internet, Fernseher, Computer, Handy oder Drucker!
Ihre zusätzlichen steuerlichen Vorteile zu unseren Leistungen:
Haushaltsnahe DL 20% von bis zu 20.000 € absetzbar = 4.000 € möglicher Steuervorteil im Jahr
Handwerkerleistungen 20% von bis zu 6.000 € absetzbar = 1.200 € möglicher Steuervorteil im Jahr
Projektbilder
Deckengestaltung in einem Altbau
Fürstziegelreparatur
individueller Sicht- und Windschutz auf der Terrasse
Balkonkastenbepflanzung
Neugestaltung eines Beets im Garten
Unsere Preise
Kostenloses, persönliches Erstgespräch (telefonisch oder vor Ort)
Aufwandsgerechte Kostenabrechnung nach differenziertem Leistungskatalog: Jede Tätigkeit wird pro Stunde abgerechnet (im Viertelstundentakt). Je nach Art und schwere der Tätigkeit haben wir unterschiedliche Preise ab 33 €/Stunde, die bei der Einkommenssteuer geltend gemacht werden können.
Bei der Entlastungsleistung (42 €/Stunde) erhalten Sie eine Rechnung, die Sie bei Ihrer Pflegekasse einreichen können (zur Abrechnung des Entlastungsbetrages i.H.v. 131 € monatlich nach §45b SGB XI ab Pflegegrad 1).
Ab Pflegegrad 2 können wir auch Ihre Angehörigen entlasten und stundenweise Verhinderungspflege nach §39 SGB XI mit Ihrer Pflegekasse beantragen und abrechnen (42 €/Stunde).
Wir kommen mit dem Auto zu Ihnen - im westlichen Bodenseekreis sowie im Umkreis von Bad Saulgau. Hierfür berechnen wir pro Einsatz eine einmalige Anfahrtspauschale ab 9 €. Sonderfahrten werden extra berechnet.
--> Fragen Sie bitte nach unserem Preis- und Leistungskatalog!