Unsere Dienstleistungen

Haushaltsnahe Dienstleistungen

(abrechenbar über Entlastungsbetrag nach §45a SGB XI mit Pflegekasse ab Pflegegrad 1, mit akutell 131 € monatlich):

 

  • Hilfe im Haushalt (Reinigung, Kochen, Einkaufen...)

  • leichte Arbeiten im Garten, auf der Terrasse oder dem Balkon (Unkraut jähten, Blumenkästen bepflanzen, kehren...)

  • Begleitung zu Ärzten und Therapeuten (Assistenzfahrten)

  • Freizeitgestaltung und Ausflüge (Spaziergänge, Vorlesen, Gesellschaftsspiele...)

  • stundenweise Verhinderungspflege nach §39 SGB XI ab Pflegegrad 2 zur Entlastung Ihrer pflegenden Angehörigen

  • Gut zu wissen: Wir können Sie auch bei der Beschaffung von Pflegehilfsmitteln nach §40 SGB XI sowie bei der Umsetzung von wohnumfeldverbessernden Maßnahmen nach §40 Abs. 4 SGB XI unterstützen (z.B. Beseitigung von Stolperfallen, Anbringen von Rampen/Handläufen...)

 

 

Weitere Dienstleistungen

(nicht abrechenbar über Pflegekassen, aber absetzbar bei der Einkommenssteuer):

 

 

  • mittelschwere Arbeiten im Garten (Hecken schneiden, Rasen mähen...)

  • Verwaltungstätigkeiten (Beantragung eines Pflegegrades, Abrechnung Beihilfe und private Krankenversicherung, Kontrolle Ihrer Nebenkostenabrechnung...)

  • Handwerkerleistungen (Malern, Entrümpeln, Kleinstreparaturen, Montagetätigkeiten...)

  • Außerdem helfen wir Ihnen beim Umgang mit Medien wie Internet, Fernseher, Computer, Handy oder Drucker!

 

Ihre zusätzlichen steuerlichen Vorteile zu unseren Leistungen:
Haushaltsnahe DL 20% von bis zu 20.000 € absetzbar = 4.000 € möglicher Steuervorteil im Jahr

Handwerkerleistungen 20% von bis zu 6.000 € absetzbar = 1.200 € möglicher Steuervorteil im Jahr

 

 

 

 

Projektbilder

Deckengestaltung in einem Altbau

Fürstziegelreparatur

individueller Sicht- und Windschutz auf der Terrasse

Balkonkastenbepflanzung

Neugestaltung eines Beets im Garten

Unsere Preise

  • Kostenloses, persönliches Erstgespräch (telefonisch oder vor Ort)

  • Aufwandsgerechte Kostenabrechnung nach differenziertem Leistungskatalog: Jede Tätigkeit wird pro Stunde abgerechnet (im Viertelstundentakt). Je nach Art und schwere der Tätigkeit haben wir unterschiedliche Preise ab 33 €/Stunde, die bei der Einkommenssteuer geltend gemacht werden können.

  • Bei der Entlastungsleistung (42 €/Stunde) erhalten Sie eine Rechnung, die Sie bei Ihrer Pflegekasse einreichen können (zur Abrechnung des Entlastungsbetrages i.H.v. 131 € monatlich nach §45b SGB XI ab Pflegegrad 1).

  • Ab Pflegegrad 2 können wir auch Ihre Angehörigen entlasten und stundenweise Verhinderungspflege nach §39 SGB XI mit Ihrer Pflegekasse beantragen und abrechnen (42 €/Stunde).

  • Wir kommen mit dem Auto zu Ihnen - im westlichen Bodenseekreis sowie im Umkreis von Bad Saulgau. Hierfür berechnen wir pro Einsatz eine einmalige Anfahrtspauschale ab 9 €. Sonderfahrten werden extra berechnet.

--> Fragen Sie bitte nach unserem Preis- und Leistungskatalog!